Senior 2

Weiterführung der Altersvorsorge nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters.

Die Weiterführung ist bis maximal Alter 70 möglich.
Versicherter Lohn Das Jahreseinkommen.
Vorsorgeleistungen im Alter
Altersrente Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des Altersguthabens bei Rentenbeginn und der im Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Umwandlungssätze.
Pensionierten-Kinderrente 20% der Altersrente.
Partnerrente 60% der Altersrente.
Waisenrente 20% der Altersrente.
Alterskapital An Stelle der Altersrente kann das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Eine allfällige Kapitaloption muss spätestens 1 Monat vor dem tatsächlichen Bezug der Altersleistung im Besitze der Stiftung sein.
Vorsorgeleistungen im Todesfall
Partnerrente 60% der anwartschaftlichen Altersrente im Zeitpunkt des Todes.
Waisenrente Leistungshöhe gemäss BVG-Mindestbestimmungen.
Todesfallkapital Rückgewähr des Altersguthabens soweit dieses nicht für die Finanzierung einer Partnerrente und/oder von Waisenrenten verwendet wird.
Vorsorgeleistungen im Invaliditätsfall
Invalidenrente Nicht versichert. Anwartschaftliche Altersleistung im Zeitpunkt der Invalidierung wird fällig.
Invalidenkinderrente Nicht versichert. Anwartschaftliche Altersleistung im Zeitpunkt der Invalidierung wird fällig.
Altersgutschriften (Sparbeiträge)
Altersgutschriften (Sparbeiträge) 20% des versicherten Lohnes.
Option Zusatzsparen Z4 in Prozent des versicherten Lohnes 24% des versicherten Lohnes.

 

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