BVG Basis

Vorsorge mit den Leistungszielen des BVG, auch für höhere Einkommen.

Versicherte Personen Personen mit dem BVG-pflichtigen Mindestlohn.
Versicherter Lohn Das Jahreseinkommen abzüglich Koordinationsabzug.
Vorsorgeleistungen im Alter
Altersrente Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des Altersguthabens bei Rentenbeginn und der im Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Umwandlungssätze.
Pensionierten-Kinderrente 20% der Altersrente.
Partnerrente 60% der Altersrente.
Waisenrente 20% der Altersrente.
Alterskapital An Stelle der Altersrente kann das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Eine allfällige Kapitaloption muss spätestens 1 Monat vor dem tatsächlichen Bezug der Altersleistung im Besitze der Stiftung sein.
Vorsorgeleistungen im Todesfall
Partnerrente 24% des versicherten Lohnes.
Waisenrente 8% des versicherten Lohnes.
Todesfallkapital Gesonderte Behandlung Einkaufssummen. Rückgewähr des Sparguthabens ohne Einkäufe, soweit dieses nicht für die Finanzierung einer Partnerente verwendet wird. Zusätzliches Todesfallkapital in der Höhe geleisteter Einkaufssummen.
Option ergänzendes Todesfallkapital in Prozent des versicherten Lohnes 100%, 300% oder 500%  (T1, T3 oder T5)
Vorsorgeleistungen im Invaliditätsfall
Invalidenrente 40% des versicherten Lohnes.
Invalidenkinderrente 8% des versicherten Lohnes.
Wartefrist Invalidenrente 24 Monate.
Befreiung der Beitragspflicht Nach 3 Monaten.
Altersgutschriften (Sparbeiträge)
Alter Männer 18-24 25-34 35-44 45-54 55-70
Alter Frauen 18-24 25-34 35-44 45-54 55-70
Beitrag in Prozent des
versicherten Lohnes
0 8 11 16 19
Option Zusatzsparen in Prozent des versicherten Lohnes (Z4) 0 4 4 4 4

 

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