BVG Basis
Vorsorge mit den Leistungszielen des BVG, auch für höhere Einkommen.
Versicherte Personen | Personen mit dem BVG-pflichtigen Mindestlohn. |
Versicherter Lohn | Das Jahreseinkommen abzüglich Koordinationsabzug. |
Vorsorgeleistungen im Alter | |
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Altersrente | Die Altersrente berechnet sich auf der Basis des Altersguthabens bei Rentenbeginn und der im Zeitpunkt des Rücktritts gültigen Umwandlungssätze. |
Pensionierten-Kinderrente | 20% der Altersrente. |
Partnerrente | 60% der Altersrente. |
Waisenrente | 20% der Altersrente. |
Alterskapital | An Stelle der Altersrente kann das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Eine allfällige Kapitaloption muss spätestens 1 Monat vor dem tatsächlichen Bezug der Altersleistung im Besitze der Stiftung sein. |
Vorsorgeleistungen im Todesfall | |
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Partnerrente | 24% des versicherten Lohnes. |
Waisenrente | 8% des versicherten Lohnes. |
Todesfallkapital | Gesonderte Behandlung Einkaufssummen. Rückgewähr des Sparguthabens ohne Einkäufe, soweit dieses nicht für die Finanzierung einer Partnerente verwendet wird. Zusätzliches Todesfallkapital in der Höhe geleisteter Einkaufssummen. |
Option ergänzendes Todesfallkapital in Prozent des versicherten Lohnes | 100%, 300% oder 500% (T1, T3 oder T5) |
Vorsorgeleistungen im Invaliditätsfall | |
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Invalidenrente | 40% des versicherten Lohnes. |
Invalidenkinderrente | 8% des versicherten Lohnes. |
Wartefrist Invalidenrente | 24 Monate. |
Befreiung der Beitragspflicht | Nach 3 Monaten. |
Altersgutschriften (Sparbeiträge) | |||||
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Alter Männer | 18-24 | 25-34 | 35-44 | 45-54 | 55-70 |
Alter Frauen | 18-24 | 25-34 | 35-44 | 45-54 | 55-70 |
Beitrag in Prozent des versicherten Lohnes |
0 | 8 | 11 | 16 | 19 |
Option Zusatzsparen in Prozent des versicherten Lohnes (Z4) | 0 | 4 | 4 | 4 | 4 |